Haus- Bade- & Saunaordnung
Sehr geehrte Gäste,
herzlich willkommen im Allwetterbad. Das Bad ist eine moderne Freizeiteinrichtung mit einem hohen Besucherzuspruch aus nah und fern. Sport, Spaß, Erholung, Entspannung und die Förderung der Gesundheit sind für Jung und Alt die maßgeblichen Gründe für einen Besuch. Die Atmosphäre wird geprägt durch ein gepflegtes Ambiente, durch Freundlichkeit und Sauberkeit. Kundenorientierter Service und die Einhaltung der hohen Hygieneanforderungen sind neben der Sicherheit die obersten Ziele des gesamten Allwetterbad-Teams und der Partner. Bei der Führung des Bades werden sowohl die Interessen der Gäste als auch die betriebswirtschaftlichen Ziele berücksichtigt. Schwimmbäder sind attraktiv für Einzelgäste und Gruppen aller Altersklassen. Maßgebliches Ziel ist die Zufriedenheit aller Gäste. Für einen angenehmen Aufenthalt sind gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme gegenüber anderen Besuchern erforderlich.
Allgemeines
1. Die Haus-, Bade- und Saunaordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Bades und der Sauna einschließlich Eingang und Außenanlagen. Alle Gäste haben sich so zu verhalten, dass andere Gäste nicht gefährdet, belästigt oder gestört werden.
2. Die Haus-, Bade- und Saunaordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Gast diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
3. Die Bade- und Saunaeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Gast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand berechnet wird.
4. Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
5. Das Rauchen ist in den geschlossenen Räumen des Allwetterbades und der Sauna nicht gestattet. Im Freibad ist das Rauchen nur außerhalb des gefliesten Bereiches zulässig. Die aufgestellten Aschenbecher sind zu benutzen. Die Liegewiese ist von Zigarettenresten freizuhalten.
6. Gegenstände aus Glas und Porzellan dürfen wegen der Verletzungsgefahr in den gesamten Bereichen des Bades und der Sauna nicht benutzt werden.
7. Das Personal übt gegenüber allen Besuchern und Besucherinnen das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Haus-, Bade- und Saunaordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Im Falle der Verweisung aus dem Bad oder der Sauna wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Widersetzungen oder grobe Verstöße können Strafanzeigen nach sich ziehen.
8. Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben. Die Verfügung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9. Den Bade- und Saunagästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte, Fotohandys oder sonstige Bildaufnahmegeräte zu benutzen.
10. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.
11. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung entgegen.
Öffnungszeiten und Zutritt
1. Die Betriebszeiten für das Bad und die Sauna sind aus einem besonderen Aushang ersichtlich.
2. Bei Überfüllung können einzelne Bereiche zeitweise für weitere Gäste gesperrt werden.
3. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon, z. B. durch Schul-, Vereinsschwimmen oder Kursangebote oder Veranstaltungen, einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung bzw. Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.
4. Die Bade- und Saunazeit endet fünfzehn Minuten vor Schließung des Bades. Der Einlass ins Bad endet 1 Stunde, der in die Sauna 2 Stunden, vor Ende der Öffnungszeit.
5. Der Zutritt ist nicht gestattet für: a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen. b) Personen, die Tiere mit sich führen. c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden oder Hautausschlägen leiden. d) Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.
6. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ferner Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres ist die Benutzung des Bades und der Sauna nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet, die alleinverantwortlich die Aufsicht auszuüben hat.
7. Jeder Gast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte für die in Anspruch genommene Leistung sein. Gelöste Zugangsberechtigungen sind nicht übertragbar. Der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren. Die Schwimmbadnutzung ist je nach Tarif zeitlich begrenzt. Bei Überschreitung der Badezeit besteht eine Nachzahlpflicht. Bei Verlust des Eintrittscoins, wird ohne Kassenbon als Bezahlnachweis, grundsätzlich der Tagestarif zur Nachzahlung berechnet! Die Badezeiten schließen Aus- und Ankleidezeiten ein. Bei widerrechtlicher Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 60 Euro an.
8. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen und Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet sofern die Kunden nicht im Kassensystem registriert sind.
9. Schulen, Vereine und Bundeswehr können das Bad nach vorheriger Vereinbarung in geschlossenen Gruppen benutzen.
10. Bei Benutzung des Bades durch solche geschlossenen Gruppen übernimmt der Leiter der Gruppe die alleinige Aufsicht und Verantwortung über die Gruppe. Er ist für die Einhaltung der Haus-, Bade- und Saunaordnung neben den einzelnen Benutzern verantwortlich. Die Befugnisse der Schwimmmeister, Anordnungen und Anweisungen zur Durchführung dieser Haus-, Bade- und Saunaordnung bleiben dabei unberührt.
Haftung
1. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Gäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Gastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Badegast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Bade- und Saunaeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründe teilweise gesperrt sind, sowie die Teilnahme an den angebotenen im Eintrittsgeld beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Satz 2 gilt auch für die auf den Einstellflächen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
2. Dem Gast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Gastes, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches dieses ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss zu kontrollieren und den Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.
3. Bei Verlust der Zugangsberechtigung (Coins), Geldwertkarten oder Garderobenschrank und Wertfachschlüsseln wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist in der gültigen Preisliste aufgeführt. Dem Badegast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.
Benutzung von Bad, Sauna und Solarien
1. Die Bade- und Saunazeit beginnt mit dem Lösen des Eintrittscoins und endet mit der Rückgabe des Coins an der Auslasskontrolle. Für abhanden gekommenen Coin und Geldwertkarten werden 5, -Euro berechnet.
2. Der Gast ist für das Verschließen des Garderobenschrankes und die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich. Für abhanden gekommene Schlüssel ist ein Betrag in Höhe von 10, -Euro zu entrichten. In derartigen Fällen ist vor Entnahme des Schrankinhaltes das Eigentum nachzuweisen. Verschlossene Aufbewahrungsschränke werden vom Personal nach Ablauf der Badezeit geöffnet. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
3. Die Benutzung der Schwimmbecken und der Sauna ist nur nach vorheriger gründlicher Körperreinigung erlaubt.
4. Die Verwendung von Seife und anderen Körperreinigungsmitteln außerhalb der Duschräume ist nicht erlaubt.
5. Die Gäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume, Ruheräume und die Schwimmhalle nicht mit Straßenschuhen betreten.
6. Der Aufenthalt im Nassbereich des Bades ist nur in üblicher Bade- oder Sportbekleidung gestattet.
7. Stühle und Liegen sind für alle Gäste da. Sie dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen etc. reserviert werden.
8. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass a) der Sprungbereich frei ist, b) nur eine Person das Sprungbrett betritt.
9. Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal.
10. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder werfen anderer Personen in die Becken sowie das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist nicht gestattet.
11. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen), Taucherbrillen, Schnorchelgeräten und Schwimmringen erfolgt auf eigene Gefahr. Ball- und Fangspiele sind nicht gestattet.
12. Nichtschwimmer dürfen nur den für sie gekennzeichneten Teil des Allwetterbades benutzen. Der Aufenthalt mit Schwimmhilfsmitteln im Schwimmerteil des Bades ist nicht gestattet.
13. Bei Gewitter sind das Massagebecken, im Außen- und Innenbereich, sowie das Saunaaußenbecken sofort zu verlassen.
14. Im Saunaraum werden Wasseraufgüsse grundsätzlich nur durch das Badpersonal ausgeführt. Eigene Badeessenzen, Saunahonig und Salzpeelings dürfen nicht verwendet werden.
15. In den Ruheräumen haben sich die Gäste so zu verhalten, dass andere Besucher nicht belästigt oder gestört werden.
16. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur im Bereich der Gastronomie gestattet.
17. Die Solarium Nutzer reinigen nach der Nutzung die Sonnenbank. Eine Schutzbrille ist zu benutzen.
Im Übrigen sind die Aushänge zur Benutzung zu beachten.
Ausnahmen
1. Die Haus-, Bade- und Saunaordnung gilt für den allgemeinen Bade- und Saunabetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus-, Bade- und Saunaordnung bedarf!
Stand: März 2022